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Immotevo Heizölrechner

Heizölverbrauch und Heizölkosten einfach ermitteln

Mit diesem Rechner ermitteln Sie den Heizölverbrauch und die darauf entfallenden Kosten für ein ausgewähltes Abrechnungsjahr. Alle Eingaben und Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal in Ihrem Browser.

Heizölrechner
Jahresverbrauch und Heizölkosten
Alle Daten bleiben ausschließlich in Ihrem Browser.

1 Objekt & Jahr

2 Anfangsbestand am 01.01.

Restölbestand aus dem Vorjahr (Übertrag). Der Gesamtwert ist der Einkaufswert dieses Restbestands – daraus wird der Preis je Liter automatisch ermittelt.

3 Lieferungen

Je Lieferung Datum, gelieferte Liter und Rechnungsbetrag. Der Preis je Liter wird automatisch berechnet. Nur Lieferungen im gewählten Jahr fließen in die Jahreskosten ein – frühere oder spätere helfen aber bei der Bestandsberechnung.

DatumMenge (L)Rechnungsbetrag (€)Preis/L (€)

4 Ablesungen (Tankstände)

Hier tragen Sie alle Tankstände ein, die Sie haben – auch mitten im Jahr. Daraus wird der fehlende Bestand zum 01.01. bzw. 31.12. berechnet. Ablesungen aus dem Vor- oder Folgejahr sind ebenfalls erlaubt und erhöhen die Genauigkeit.

AblesedatumTankstand (L)

Hinweise: Wurde am Tag einer Lieferung abgelesen, gilt die Ablesung als nach der Lieferung. Ein eingetragener Anfangsbestand (Schritt 2) zählt als Messpunkt zum 01.01. – dadurch genügt bereits eine einzige unterjährige Ablesung, um den 31.12. hochzurechnen.

5 Endbestand am 31.12.

Liegt keine Ablesung zum Jahreswechsel vor, aktivieren Sie die automatische Berechnung – der Bestand wird dann aus den Ablesungen und dem Anfangsbestand hochgerechnet.

6 Ergebnis

Berechnungsdetails anzeigen

Alle Eingaben und Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Häufig gestellte Fragen zur Hausverwaltung mit Immotevo

Was darf ein Hausverwalter alleine entscheiden?
Bei dringenden Instandhaltungsmaßnahmen darf auch der Verwalter ohne Beschluss der Eigentümer*innen tätig werden (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG).
Welche Pflichten hat eine WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung stellt die Einhaltung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft sicher. Die Eigentümergemeinschaft legt jedoch die Hausordnung sowie mögliche Änderungen durch Beschlüsse selbst fest. Durchführung von Maßnahmen für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.

Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung?

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung zählt beispielsweise die Sicherung und Instandhaltung, Bewirtschaftung der Nachlassgegenstände und die Verwaltung von Geldvermögen. Die gemeinschaftliche Verwaltung von Nachlass endet mit der Aufteilung des Nachlasses.

Was ist beim Verwalterwechsel zu beachten?

Für den Wechsel der Hausverwaltung sind drei Beschlüsse erforderlich:

  • Abberufen des aktuellen Verwalters
  • Auswählen und Bestellen des neuen Verwalters
  • Inhalt des Verwaltervertrags (Preis und Leistung)

Sie können die drei Beschlüsse in einer Versammlung durch einfache Mehrheit treffen. Sie brauchen dafür eine Eigentümerversammlung. Diese kann auch der Verwaltungsbeirat einberufen. Unterstützung des aktuellen Verwalters ist dafür nicht erforderlich.